Die Energiewende schreitet mit großen Schritten voran, Gesetzesänderungen sollen dabei die Rahmenbedingungen festlegen. Das Gebäudeenergiegesetz 2025 (GEG 2025) legt die energetischen Rahmenbedingungen für Nichtwohngebäude fest. Durch neue und nachhaltigere Technologien sollen strenge Standards für die Energieeffizienz und eine Reduktion des CO₂-Ausstoßes erzielt werden. Zusätzlich sollen durch den Einsatz von erneuerbaren Energien die Klimaziele im Gebäudesektor erzielt werden.
Das GEG 2025 im Fokus: Was Sie 2025 wissen müssen
Doch was bedeuten die GEG 2025 Änderungen konkret für Unternehmen in der Industrie und insbesondere für die Umsetzung von Industriebeleuchtung? In diesem Artikel erhalten Sie einen umfassenden Überblick und die wichtigsten Informationen zur GEG Änderung.
Das Gebäudeenergiegesetz in der Zusammenfassung als Chance für Ihren Industriestandort
Mit dem neuen GEG 2025 stehen Industriebetriebe vor der Herausforderung, ihre Energieeffizienz zu steigern und ihre Infrastrukturen an die neuen Vorgaben anzupassen um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Gleichzeitig bieten sich erhebliche Chancen, nicht nur gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch langfristig Energiekosten zu senken und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Lesen Sie weiter und erfahren Sie, warum das GEG 2025 eine Chance und keine Bürde für die Industrie darstellt.
Mehr als ein Drittel des Energieverbrauchs in Deutschlands entfallen auf Gebäude. Dementsprechend ist die Energieeinsparung in diesem Bereich sehr groß. Bisher wurden die angestrebten Klimaziele im Gebäudesektor verfehlt. Das Gebäudeenergiegesetz, welches 2020 in Kraft getreten ist, soll das ändern und Einsparungen generieren. Anfang 2024 wurde das Gesetz novelliert und bereits zum 01.01.2025 gab es Neuerungen. Was Sie zu den Neuerungen wissen müssen, lesen Sie weiter unten.
Für wen gilt das GEG 2025?
Das GEG 2025 gilt für alle beheizbaren und klimatisierten Gebäude, sowohl Neubauten, als auch Bestandsgebäude sind von dieser Gesetzesänderung betroffen. Nicht betroffen sind unter anderem reine Lagerhallen und Gewächshäuser. Doch es ist kein ganz neues Gesetz, denn es umfasst drei bis dahin in Kraft gewesene Gesetze: die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).
Das neue GEG fasst diese verständlich zusammen, wodurch es insgesamt nachvollziehbarer und vereinheitlicht ist. Diese klaren neuen Vorgaben ersetzen die alten Reglungen, es sind jedoch auch wesentliche Elemente übernommen worden. Das neue GEG 2025 kann als praxisfreundlich aufgefasst werden, da es Bauplaner:innen, Handwerker:innen und Eigentümer:innen eine Umsetzung der rechtlichen Anforderungen erleichtert, Bürokratie abbaut und Widersprüche aus den früheren drei Gesetzen beseitigt.
Die wichtigsten Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes und ihre Auswirkungen zusammengefasst:
- Weniger Bürokratie: Durch die Vereinheitlichung der Gesetze von drei auf eins, wird der Verwaltungsaufwand reduziert, Klarheit geschaffen und rechtliche Anforderungen klar formuliert.
- Abbau von Widersprüchen: Zuvor entstandene Widersprüche aus den Gesetzen die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), wurden durch die Zusammenführung eliminiert.
- Erreichung der Klimaziele: Durch das neue GEG können die Klimaziele im Gebäudesektor leichter und strukturierter angegangen werden, sodass diese erreicht werden können.
Warum das GEG 2025 speziell für Ihren Industriestandort relevant ist
Sie sind Geschäftsführer:in, Werkleitung, Energiemanager:in oder verantwortlich für die Energieeffizienz an Ihrem Standort? Dann kennen Sie wahrscheinlich folgende Problematik: Große Industriebetriebe haben oft einen energieintensiveren Prozess und einen hohen Energiegrundverbrauch. Insbesondere Produktionshallen verbrauchen einen großen Teil der Energie, aber auch Lagerhallen. Doch nicht nur für die Produktion wird reichlich Energie verbraucht, denn auch die Beleuchtung, Beheizung, Kühlung oder Lüftung frisst einen großen Teil der Energie. Durch das GEG 2025 sind Unternehmen verpflichtet, diese Prozesse zu optimieren und effizienter zu gestalten.
Durch die Änderungen im GEG 2025 werden die Industriebetriebe vor neue Herausforderungen gestellt. Die Verschärfung des Gebäudeenergiegesetzes sieht strengere Effizienzvorgaben vor, sprich es muss in die Modernisierung von bestehender Infrastruktur investiert werden, um diesem Standard zu erfüllen. Konkret soll in nachhaltige Technologien investiert werden wie intelligente und smarte Beleuchtungssysteme, energieeffiziente Heizungsanlagen oder in die Wärmerückgewinnung.
Doch wie sollen Unternehmen in einer Krisenzeit Geld erübrigen, um in Modernisierungen und Erneuerungen ihrer Infrastruktur zu investieren um den Vorgaben des GEG 2025 gerecht zu werden? Wir haben da eine ganz einfache Lösung: Contracting. Mit unserem Partner unterstützen wir Industriekund:innen dabei, ihre Beleuchtung auf den neusten Stand zu bringen und das Ganze ohne Eigenkapital. Weitere Vorteile bieten auch Förderungen, die z.B. die Umsetzung einer neuen Beleuchtungsanlage bezuschussen.
Die konkreten Änderungen des GEG 2025 im Überblick
Ab dem 01.01.2025 haben sich einige Änderungen im GEG 2025 ergeben – das müssen Sie jetzt wissen:
- Neubauten: Neubauten müssen ab 2025 den Effizienzhaus-40-Standard erfüllen. Entsprechend müssen Neubauten besonders energieeffizient sein sowie den größten Teil ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen beziehen.
- Bestandsgebäude: Bei Umbauten, Erweiterungen oder Ausbauten von Bestandsgebäude, die wesentliche Veränderungen oder Erweiterungen mit sich bringen, muss der Effizienzhaus-70-Standard erfüllt werden. Dadurch werden auch bestehende Gebäude energieeffizient.
- Verbot ab 2025: Durch das GEG 2025 dürfen keine reinen Öl- und Gasheizungen mehr verbaut werden. Neu eingebaute Heizungen, sowohl in Neubau als auch in Bestandsgebäuden müssen mindestens 65% aus erneuerbaren Energien heizen.
- CO₂-Preissteigerung: Eine Erhöhung des Preises für CO₂, führt zu höheren Kosten für Gas und Öl, wodurch ein Umstieg auf eine alternative, nachhaltigere Heizung gefördert werden soll.
Herausforderungen für die Industrie und wie Sie diese lösen können
Auch Industriestandorte sind von den Neuerungen betroffen, insbesondere Neubauten. Bei einem Neubau muss mindestens 65% der Energie für die Heizung aus erneuerbaren Energien genutzt werden. Somit soll die Reduzierung von fossilen Brennstoffen gefördert werden und eine Abhängigkeit reduziert werden. Ein sparsamer und nachhaltiger Energieverbrauch zielt dabei auf eine Reduzierung der Treibhausgase ab. Das neue GEG ist ein zentraler Hebel zur Eindämmung des Klimawandels. Zudem dürfen Neubauten höchstens 55% ihrer Primärenergie verbrauchen. Dieser wird anhand von einem Referenzwert, welcher für jedes Gebäude einzeln berechnet wird, ermittelt.
Weitere Vorgaben an Neubauten in der Industrie sind:
- Ein Luftaustausch muss garantiert werden.
- Wärmebrücken müssen minimiert werden.
- Die Anforderungen an die Klimatechnik für den Sommer muss angepasst werden.
- Es müssen Hitzeschutzmaßnahmen für den Sommer eingerichtet werden.
Diese Vorgaben dienen dazu, ein sicheres und angenehmes Arbeitsklima zu schaffen sowie die Heizenergie zu reduzieren. Dadurch wird mit dem GEG 2025 ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz beigetragen. Doch auch Bestandsgebäude sind vom Gesetz betroffen. So müssen diese eine Analyse des Gebäudeenergieverbrauchs durchführen und entsprechend ebenfalls auf energiesparende Lösungen umstellen. Eine zeitige Umstellung ist empfehlenswert, da es ansonsten zu Sanktionen und Strafen kommen kann. Wir helfen Ihnen bei Ihren Neubauten oder Bestandsgebäuden in der Industrie, durch eine smarte und individuelle Lichtplanung, Energie einzusparen und einen Beitrag zu der Modernisierung Ihrer Industriehallen zu leisten.
Fördermöglichkeiten
Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten für die Industrie um die Modernisierung die vom GEG 2025 gefordert werden, zu finanzieren. Idealerweise lassen sich verschiedene Fördermöglichkeiten kombinieren, wodurch gleichzeitig mehrere Bereiche modernisiert werden können. Ein mögliches Förderprogramm ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Empfehlenswert ist hier eine individuelle Beratung durch einen Förderberater, der Ihnen bei Auswahl des passenden Programmes sowie bei der Beantragung hilft. Wir helfen Ihnen gerne mit unserem Netzwerk aus Expert:innen.
Durch die gezielte Nutzung von Förderungen können Unternehmen zum einen die Anforderungen des GEG 2025 erfüllen und zum anderen langfristig Energie und somit Kosten einsparen. Somit kann nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit gesichert, sondern auch gesteigert werden. Die wichtigsten Tipps haben wir hier für Sie zusammengefasst:
Tipps zur Beantragung von Fördermitteln
- Frühzeitiges Beantragen der Förderung: Vor dem Beginn der Maßnahmen.
- Beachtung der Fristen: Wann endet der Beantragungszeitraum? Bis wann müssen welche Dokumente eingereicht werden?
- Vollständige Erfüllung der Vorgaben: Erfüllt unser Unternehmen alle Vorgaben?
- Änderung der Förderungshöhen: Ändern sich die Förderungshöhen in nächster Zeit? Gibt es Anpassungen nach oben oder unten?
- Förderung für Beleuchtung: Förderfähigkeit von LED-Technologie und Steuerungssystemen nutzen.
Auswirkungen auf die Industriebeleuchtung
Obwohl das GEG primär Heizsysteme adressiert, beeinflusst es indirekt auch andere Energieverbrauchsbereiche, einschließlich der Beleuchtung. Ein höherer Anteil erneuerbarer Energien im Energiemix kann zu Schwankungen in der Energieverfügbarkeit führen. Daher wird die Energieeffizienz in der Industriebeleuchtung zunehmend wichtiger.
Moderne & intelligente LED-Beleuchtungssysteme bieten viele Vorteile:
- Geringerer Energieverbrauch: Reduziert Betriebskosten und entlastet das Stromnetz.
- Längere Lebensdauer: Verringert Wartungsaufwand und -kosten.
- Anpassungsfähigkeit: Ermöglicht intelligente Steuerung und Integration in Energiemanagementsysteme.
Durch den Einsatz energieeffizienter Beleuchtung können Unternehmen ihre Gesamtenergiebilanz verbessern und den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes gerecht werden.
Beleuchtung als Schlüssel zur GEG-Konformität
Eine smarte und energieeffiziente Beleuchtung kann ein Schlüssel für Ihr Unternehmen sein, um die Anforderungen des GEG 2025 zu erfüllen. Die Beleuchtung spielt in jedem Unternehmen eine zentrale Rolle, sowohl in dem alltäglichen Arbeitsalltag als auch in der Einhaltung des GEG 2025. Gerade in großen und weitläufigen Hallen, Produktionsstätten oder Lagerflächen ist der Energieverbrauch aufgrund von unnötiger Lichtverschwendung enorm und vermeidbar.
Eine gezielte, smarte und anpassungsfähige LED-Beleuchtung mit Sensoren kann Industrieunternehmen einen deutlichen Vorteil bringen. Leuchten die automatisch hoch- oder runterdimmen sobald ein:e Mitarbeiter:in den Raum betritt oder verlässt, die Sonneneinstrahlung automatisch beachtet und nach einer Abwesenheit automatisch auf das Nötigste runterdimmt, kann Ihrem Unternehmen schnell über 90% Lichteinsparung und somit Kostenreduzierung bringen. Die Integration in intelligente Steuerungssysteme zur Maximierung der Effizienz ist für viele noch kein Standard, obwohl die Pro-Argumente ganz klar überwiegen. Durch die hohen Einsparrungen an Licht, kann automatisch CO₂ eingespart werden. Ein Beitrag für Ihre Energieeffizienz und für die Nachhaltigkeit. Investitionen in energieeffiziente Beleuchtung sind daher nicht nur gesetzlich sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich und ökologisch eine klare Win-Win-Situation.
Vorteile Effizienter Beleuchtungssysteme:
- Moderne LED-Beleuchtung verringert den Grundverbrauch.
- Integration von intelligenten Steuerungssystemen zur Maximierung der Effizienz.
- Sensoren erkennen ob und wie viel Licht benötigt wird.
- Intelligente Steuerungslösungen bieten Flexibilität und Sicherheit.
- Reduktion von CO₂ und Kosten durch moderne und smarte Beleuchtung.